Rinnsteine müssen gereinigt werden

Reinigung der Rinnsteine

Ein Aufruf an alle Grundstücksbesitzer*innen – die Rinnsteine müssen vom Bewuchs freigehalten werden. Die Allermeisten kommen dieser Verpflichtung auch nach, aber in Einzelfällen sprießt das Gras bzw. Unkraut aus den Fugen zwischen den Rinnenplatten bzw. zwischen Rinne und Bürgersteig. Dadurch entsteht nicht nur ein unschönes Bild sondern der Fugenanschluss wird geschwächt und es treten Folgeschäden ein. Wir bitten alle, diesen Bewuchs zu entfernen. In diesem Zusammenhang erinnern wir auch an die Pflicht der Grundstückseigentümer, in den Verkehrsraum hineinreichenden Bewuchs zu entfernen. Dies alles gilt natürlich auch für bisher unbebaute Grundstücke.