Wintereinbruch im Gewerbegebiet Neufeld

Wintereinbruch in Hauenstein

Anlässlich des Wintereinbruchs am vergangenen Wochenende, mit viel Schnee in kurzer Zeit, wollen wir wieder mal auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Grundstücksinhaber hinweisen. Alle sind verpflichtet die Bürgersteige zu räumen bzw. mit abstumpfendem Material zu streuen. Das altbewährte Streusalz darf nur in Ausnahmefällen und in reduzierter Menge verwendet werden. Eigentlich sind – nach der geltenden Verordnung – alle Anlieger verpflichtet, auch die Straße bis zur Straßenmitte zu räumen. Unsere Räumdienst übernimmt lediglich die Steilstücke der Hauensteiner Straßen sowie Kreuzungen und Einmündungen, bei denen besondere Gefahrensituationen entstehen können. Wir appellieren hier auch an die Autofahrer ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Räumfahrzeuge mit ihrem breiten Räumschild die Straßen, ohne die parkenden Fahrzeuge zu gefährden bzw. gar zu schädigen, befahren und ihrem Auftrag nachkommen können. Hier bieten sich Garagen oder Hofeinfahrten an. Zur Information: Die beiden großen Hauptraßen, von der B10 in Richtung Lug bzw. vom Marktplatz in Richtung Wilgartswiesen, sind Landes- bzw. Kreisstraßen und werden vom LBM bzw. Kreis gestreut und geräumt. Darüber hinaus gilt für alle Straßen, dass möglichst wenig Streusalz zum Einsatz kommt.