Im Jahr 1994 hat die Ortsgemeinde Hauenstein die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets erlassen, die in 2010 und 2016 geändert wurde. Die umfangreichen Arbeiten sind jetzt bereits seit vielen Jahren abgeschlossen, der unabdingbar vorgeschriebene formelle Abschluss muss jetzt noch vollzogen werden. In diesem Zusammenhang ist die Ortsgemeinde verpflichtet Ausgleichszahlungen zu erheben, soweit durch die Sanierung den Eigentümern Vorteile oder Bodenwerterhöhungen entstanden sind. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden einzeln angeschrieben, der ggf. zu zahlende Betrag wird benannt und auch das Verfahren umfangreich beschrieben. Ebenso sind Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen benannt.