Die Dorfsanierung in Hauenstein, die im Jahr 1994 angestoßen und im Rahmen einer Satzung festgelegt wurde, ist abgeschlossen. Der Schlussverwendungsbescheid der ADD ist der Ortsgemeinde zugegangen. Darin wurde das Gesamtvolumen der Fördermittel abschließend beschieden und eine Rückzahlungspflicht für die Ortgemeinde in Höhe von 93.280,66 € festgelegt. Ebenso wurde der Verwaltungsvorgang angestoßen, dass die Gemeinde die Beträge, die auf der Grundlage der Festlegungen des Gutachterausschusses berechnet wurden, von den zahlungspflichtigen Personen einzufordern hat. Die gesamten Vorgänge zur Dorfsanierung liegen bereits viele Jahre zurück. Der aktuelle Gemeinderat und die Gemeindeführung sind lediglich gesetzlich verpflichtet, die damaligen Beschlüsse zu beachten und die Forderungen zu realisieren. Um hier die Bürger*innen nicht über Gebühr zu belasten hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss gefasst: Bei Rückzahlungspflicht bis 1.000,- € können die Beträge in 6 monatlichen Raten, bei Zahlpflichten bis 2.000,- € in 12 monatlichen Raten und bei darüber liegenden Zahlpflichten in 18 monatlichen Raten zurückgezahlt werden. In jedem Einzelfall ist dazu vom Empfänger/der Empfängerin des Bescheids ein Antrag zu stellen. Weiterhin wurde der Beschluss gefasst, für die Dauer der Laufzeit der Ratenzahlungen auf die vorgeschriebene Verzinsung zu verzichten. Weitergehende Beschlüsse darf der Gemeinderat aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht fassen.