Friedhof Hauenstein

Friedhofsangelegenheiten

In unserer aktuell gültigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hauenstein ist im § 34 Ordnungswidrigkeiten unter anderem folgendes geregelt:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig …
h) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.050 Euro geahndet werden.

 

ACHTUNG VERLEGT!

Aufgrund der gemeldeten Gewitter und Regenfälle für Freitag wird das Event nach Rücksprache mit den DJs, der Technik und den bewirtenden Vereinen auf einen späteren Termin verlegt. Sobald dieser feststeht, werden wir diesen auf all unseren Kanälen kommunizieren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Team von Kultur im Dorf Hauenstein