In unserer aktuell gültigen Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Hauenstein ist im § 34 Ordnungswidrigkeiten unter anderem folgendes geregelt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig …
h) Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.050 Euro geahndet werden.