Das Hallenbad ist an die Marienschule angegliedert und öffnet während der kühleren und kalten Jahreszeit (vom Ende der Herbstferien bis zum Beginn der Osterferien) seine Tore. Im beheizten und zweckdienlichen 20-Meter-Becken können Sie entspannt Ihre Bahnen ziehen oder auf einer Liege mit Blick nach draußen entspannen.
Im Jahr 2021 ist das Bad ab dem 26. Oktober unter besonderen Corona-Bedingungen geöffnet. Der Einlass erfolgt dabei in zwei Zeitfenstern von jeweils 2 Stunden. Spätester Einlass je Zeitfenster nur bis 17.30 Uhr bzw. 19.30 Uhr.
Hygienekonzept für den Badebetrieb
- Der Zutritt ist nur geimpften oder genesenen Personen gestattet (2G-Regelung). Die entsprechenden Nachweise sind dem Bademeister bzw. dem Aufsichtspersonal der DLRG vorzulegen. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt über einen Erfassungsbogen, welcher vor Ort auszufüllen ist.
- Alle Personen müssen sich bei Betreten des Bades im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.
- Im gesamten Hallenbad und im Becken ist ein Abstandsgebot von 1,50 m einzuhalten.
- Die Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher wird beim öffentlichen Badebetrieb auf 10 Personen festgelegt. Sobald sich die maximal zulässige Personenanzahl im Bad befindet, wird der Bademeister bzw. das Aufsichtspersonal der DLRG die Tür hinter dem Kassenbereich verschließen, so dass keine weiteren Badegäste Zugang zum Hallenbad haben.
- Im Gebäude (z. B. Ein-, Ausgangsbereich, Kasse, Umkleidekabinen) besteht Maskenpflicht.
- Den Besuchern stehen 5 Einzelumkleidekabinen sowie 2 Sammelumkleiden (für maximal 2 Personen oder je einen Haushalt) sowie Kleiderspinde zur Verfügung.
- Ein Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringe, Schwimmbrillen, Schwimmgürtel etc.) findet nicht statt.
- Die im Hallenbad installierten Haarföhne dürfen benutzt werden.
- Der Zutritt von Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten ist erst ab 10 Jahren gestattet.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten!
- Badegästen und Personal mit Symptomen (Husten, Schnupfen, Erkältungserscheinung etc.) wird der Zutritt verweigert.
- Badegäste, die sich weigern, das Hygienekonzept bzw. die Corona-Auflagen anzuerkennen, wird der Zugang verwehrt.
- Der Ausgang des Hallenbades erfolgt über den Seiteneingang der Schulturnhalle (Paniktürschloss). Die entsprechende Beschilderung ist angebracht.